Urlaub mit Hund genießen đŸ¶




Einreisebestimmungen fĂŒr Hunde nach Italien

  •  Blauer EU-Heimtierpass (Pet-Pass), gĂŒltige Tollwutimpfung und Chip

  • Beachten Sie auch die allgemeinen Einreisebestimmungen

  • Jungtiere bis 12 Wochen: Einreise nicht erlaubt

Beste Hundereisezeit

ganzjĂ€hrig, im SĂŒden und an der KĂŒste FrĂŒhling und Herbst

 

Hunde-LĂ€nderinfos fĂŒr Italien

Auch wenn Italiener – besonders am Land – ein anderes VerstĂ€ndnis von Hundehaltung haben, akzeptieren sie vierbeinige Touristen ohne Probleme. Auch an wilden StrĂ€nden sind Hunde erlaubt. An bewirtschafteten fragt man am besten um Erlaubnis.

Auf jeden Fall sollte man sich schon vor der Reise um Hotelzimmer, Ferienwohnung, Ferienhaus, Appartement oder Privatpension kĂŒmmern. So stellt man sicher, dass der vierbeinige Tourist ebenso willkommen ist wie der zweibeinige. In Restaurants werden Hunde mittlerweile fast ĂŒberall geduldet. Und sitzt man im Freien, hat man sowieso kein Problem.

In öffentlichen Verkehrsmitteln darf der Hund mit Maulkorb zum halben Preis mitfahren. Leinen- und Maulkorbpflicht sind in Italien in den verschiedenen Kommunen unterschiedlich geregelt. Maulkorb und Leine sind aber generell in Italien mitzufĂŒhren.

Außerhalb der dichteren Siedlungsgebiete schaut in der Regel niemand darauf, ob der Hund Leine oder Maulkorb trĂ€gt. Hier kann er nach Herzenslust herumtollen, und Hund und Herrl können den Urlaub in vollen ZĂŒgen genießen!

 

 

 

Diese Bestimmungen geltenim Allgemeinen.

Immer mĂŒssen auch die Einreisebestimmungen der Durchreise-LĂ€nder beachtet werden!
Egal, ob man mit dem Auto, der Bahn, dem Flugzeug oder dem Schiff reist.

  • Bis 2011 gilt statt dem Chip auch noch die gut lesbare TĂ€towierung. Ab 2012 gilt nur noch der Chip.
  • Alle Angaben gelten fĂŒr Tiere im privaten Reiseverkehr (mit max. fĂŒnf Tieren)
  • Alle Bestimmungen gelten fĂŒr Hunde, Katzen und Frettchen ĂŒber drei Monaten.
  • FĂŒr Tiere unter drei Monaten braucht man zusĂ€tzlich zum Pet-Pass und zum Chip die BestĂ€tigung eines von der Behörde zugelassenen Tierarztes, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde oder es seine Mutter, von der es noch abhĂ€ngig ist, begleitet. FĂŒr die Einreise nach Österreich sind diese Voraussetzungen ausreichend. FĂŒr die Einreise in andere EU-Staaten ist zusĂ€tzlich beim zustĂ€ndigen Ministerium des jeweiligen Landes ein schriftlicher Antrag zu stellen.