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 Blauer EU-Heimtierpass (Pet-Pass), gĂŒltige Tollwutimpfung und Chip
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Beachten Sie auch die allgemeinen Einreisebestimmungen
- Jungtiere bis 12 Wochen: Einreise nicht erlaubt
Beste Hundereisezeit
ganzjĂ€hrig, im SĂŒden und an der KĂŒste FrĂŒhling und Herbst
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Hunde-LĂ€nderinfos fĂŒr Italien
Auch wenn Italiener â besonders am Land â ein anderes VerstĂ€ndnis von Hundehaltung haben, akzeptieren sie vierbeinige Touristen ohne Probleme. Auch an
wilden StrÀnden sind Hunde erlaubt. An bewirtschafteten fragt man am besten um Erlaubnis.
Auf jeden Fall sollte man sich schon vor der Reise um Hotelzimmer, Ferienwohnung, Ferienhaus, Appartement oder Privatpension kĂŒmmern. So stellt man sicher, dass der vierbeinige
Tourist ebenso willkommen ist wie der zweibeinige. In Restaurants werden Hunde mittlerweile fast ĂŒberall geduldet. Und sitzt man im Freien, hat man sowieso kein
Problem.
In öffentlichen Verkehrsmitteln darf der Hund mit Maulkorb zum halben Preis mitfahren. Leinen- und Maulkorbpflicht sind in Italien in den verschiedenen
Kommunen unterschiedlich geregelt. Maulkorb und Leine sind aber generell in Italien mitzufĂŒhren.
AuĂerhalb der dichteren Siedlungsgebiete schaut in der Regel niemand darauf, ob der Hund Leine oder Maulkorb trĂ€gt. Hier kann er nach Herzenslust herumtollen, und Hund und Herrl
können den Urlaub in vollen ZĂŒgen genieĂen!
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Diese Bestimmungen geltenim Allgemeinen.
Immer mĂŒssen auch die Einreisebestimmungen der Durchreise-LĂ€nder beachtet werden!
Egal, ob man mit dem Auto, der Bahn, dem Flugzeug oder dem Schiff reist.
- Bis 2011 gilt statt dem Chip auch noch die gut lesbare TĂ€towierung. Ab 2012 gilt nur noch der Chip.
- Alle Angaben gelten fĂŒr Tiere im privaten Reiseverkehr (mit max. fĂŒnf Tieren)
- Alle Bestimmungen gelten fĂŒr Hunde, Katzen und Frettchen ĂŒber drei Monaten.
- FĂŒr Tiere unter drei Monaten braucht man zusĂ€tzlich zum Pet-Pass und zum Chip die BestĂ€tigung eines von der Behörde zugelassenen Tierarztes, dass das Jungtier vorher nur an
seinem Geburtsort gehalten wurde oder es seine Mutter, von der es noch abhĂ€ngig ist, begleitet. FĂŒr die Einreise nach Ăsterreich sind diese Voraussetzungen ausreichend. FĂŒr die Einreise in andere
EU-Staaten ist zusÀtzlich beim zustÀndigen Ministerium des jeweiligen Landes ein schriftlicher Antrag zu stellen.